Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre Fragen zu internationalen Erstattungen

Die grenzüberschreitende Mehrwertsteuerrückforderung ermöglicht es Unternehmen und Privatpersonen, im Ausland gezahlte Mehrwertsteuer von den jeweiligen Behörden zurückzufordern. Valtoria übernimmt die gesamte Abwicklung, von der Prüfung der Belege bis zur finalen Erstattung.
Grundsätzlich können Unternehmen sowie private Reisende, die im Ausland Mehrwertsteuer bezahlt haben, einen Antrag stellen. Voraussetzungen und Erstattungsgrenzen variieren je nach Land und Rechtslage.
Erforderlich sind in der Regel Originalrechnungen, Einfuhr- oder Ausfuhrnachweise sowie ein vollständig ausgefülltes Erstattungsformular. Valtoria prüft Ihre Dokumente und informiert Sie über fehlende Nachweise.
Nach Übermittlung Ihrer Dokumente erstellen wir den Antrag, reichen ihn bei den zuständigen Behörden ein und verfolgen den Status. Sobald die Erstattung bewilligt ist, leiten wir den Betrag an Sie weiter.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Land und Behörde. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3 bis 9 Monaten eine Rückmeldung. Valtoria informiert Sie regelmäßig über den Fortschritt.
Valtoria deckt derzeit über 30 Länder in Europa und darüber hinaus ab. Eine aktuelle Liste finden Sie auf unserer Website oder erhalten Sie auf Anfrage von unserem Kundenservice.
Unsere transparente Gebührenstruktur basiert auf einem prozentualen Anteil der erstatteten Mehrwertsteuer. Es gibt keine versteckten Kosten – alle Gebühren werden vorab klar kommuniziert.
Ja, Sie können Anträge für verschiedene Länder parallel stellen. Valtoria koordiniert und bearbeitet alle Einreichungen zeitgleich, um den Aufwand für Sie zu minimieren.
Die Einreichungsfristen unterscheiden sich je nach Land und können zwischen drei und sechs Monaten nach Rechnungsdatum liegen. Valtoria erinnert Sie rechtzeitig an bevorstehende Fristen.
Sie erreichen uns telefonisch unter +41767558552 oder per E-Mail über das Kontaktformular auf valtorias.com. Unser Team steht Ihnen von Montag bis Freitag zur Verfügung.